tersaria, tersairia
Lv 8:195a
a. 'Drittel des Erträgnisses als Abgabe'
b. 'Bezeichnung einer Steuer'
c. 'Besitztum, von dem der dritte Teil des Ertrags als Abgabe erhoben wird'
FEW 13/1:269a [ᴛᴇ̆ʀᴛɪᴜѕ].